Bau- und Architektenrecht

Bau- und Architektenrecht - Fotolia_37549041 © djama / Fotolia.comWir verfügen über langjährige Erfahrung im Bau- und Architektenrecht und beraten Sie gerne rund um die Immobilie.

Baurecht

Wir lösen Ihre als Auftraggeber oder Auftragnehmer in den Bereichen Planen, Genehmigen und Bauen auftretenden Rechtsprobleme. Dies gilt nicht nur vorab außergerichtlich bei der Vertragsgestaltung oder aber bei Verhandlungen mit Behörden und Investoren, sondern auch im Rahmen einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung. Unsere Tätigkeit umfasst u.a.:

  • Tief-, Hoch- und Anlagenbau
  • Baugenehmigungsverfahren
  • Nutzungsuntersagungen
  • Baunachbarrecht
  • Vertragsgestaltung
  • Durchsetzung von Werklohn
  • Beratung zu allen relevanten Fragen eines Bauvorhabens - wie z.B. Leistungsumfang/-soll, Nachträge, Sicherheiten, Bauzeitenpläne und Vertragsfristen, Vertragsstrafen, Mängel, Abnahmen, Gewährleistung - und Durchsetzung bzw. Abwehr daraus resultierender Forderungen

Architektenrecht

Unsere Erfahrung reicht von der Streitigkeit um die Schlussrechnung bis zur Gestaltung der gesamten Architekten- und Planerverträge. Unsere Tätigkeit umfasst u.a.:

  • Ausarbeitung von Architekten- und Ingenieurverträgen, Generalplanerverträge
  • Honoraransprüche nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), Eilmaßnahmen zur Honorarsicherung
  • Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen
  • Verjährung von Honorar- und Gewährleistungsansprüche
  • Bausummenüberschreitung und Ansprüche des Bauherren
  • Verletzung von Urheberrechten des Architekten

Profitieren Sie von unserer langjährigen Tätigkeit und unseren besonderen Kenntnissen im Bau- und Architektenrecht.

Ihre Ansprechpartner in unserer Kanzlei sind: