Handels- und Gesellschaftsrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht - Fotolia_43042846 © thorabeti / Fotolia.comWir beraten und vertreten gewerbliche Mandanten gerichtlich und außergerichtlich im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts. Wir verfügen insoweit über umfangreiches Wissen und Erfahrung in der Beratung von mittelständischen (Familien-)Unternehmen. Profitieren Sie von unserer langjährigen Tätigkeit und unseren besonderen Kenntnissen im Handels- und Gesellschaftsrecht:

  • Rechtswahl und Haftungsfragen bei der Gesellschaftsgründung
  • Gestaltung, Ausarbeitung und Änderung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
  • Anstellungsverträge für Geschäftsführer, Vorstände und Mitarbeiter
  • Beratung von Geschäftsführern, Vorständen, Beiräten/Aufsichtsräten und Gesellschaftern
  • Vorbereitung und beratende Begleitung von Gesellschafterversammlungen
  • Fragen der Wirksamkeit von Beschlüssen, einstweiliger Rechtsschutz und Anfechtungsklagen
  • Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen, Gesellschafterdarlehen, Rangrücktritt
  • Fragen der Organhaftung
  • Übertragung von Geschäftsanteilen
  • Veräußerung und Kauf von Unternehmen als Asset- oder Share-Deal
  • Umwandlung von Gesellschaften
  • Liquidation und Auseinandersetzung
  • Unternehmensnachfolgeregelungen

Erfahrungen aus unserem Notariat sowie die regelmäßige Fortbildung unserer Rechtsanwälte bildet die Grundlage für eine kompetente Beratung und Interessenvertretung.

Ihre Ansprechpartner in unserer Kanzlei sind: