Wir beraten und vertreten gewerbliche Mandanten gerichtlich und außergerichtlich im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts. Wir verfügen insoweit über umfangreiches Wissen und Erfahrung in der Beratung von mittelständischen (Familien-)Unternehmen. Profitieren Sie von unserer langjährigen Tätigkeit und unseren besonderen Kenntnissen im Handels- und Gesellschaftsrecht:
- Rechtswahl und Haftungsfragen bei der Gesellschaftsgründung
- Gestaltung, Ausarbeitung und Änderung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
- Anstellungsverträge für Geschäftsführer, Vorstände und Mitarbeiter
- Beratung von Geschäftsführern, Vorständen, Beiräten/Aufsichtsräten und Gesellschaftern
- Vorbereitung und beratende Begleitung von Gesellschafterversammlungen
- Fragen der Wirksamkeit von Beschlüssen, einstweiliger Rechtsschutz und Anfechtungsklagen
- Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen, Gesellschafterdarlehen, Rangrücktritt
- Fragen der Organhaftung
- Übertragung von Geschäftsanteilen
- Veräußerung und Kauf von Unternehmen als Asset- oder Share-Deal
- Umwandlung von Gesellschaften
- Liquidation und Auseinandersetzung
- Unternehmensnachfolgeregelungen
Erfahrungen aus unserem Notariat sowie die regelmäßige Fortbildung unserer Rechtsanwälte bildet die Grundlage für eine kompetente Beratung und Interessenvertretung.
Ihre Ansprechpartner in unserer Kanzlei sind: